LIEBE
LESER:INNEN,

auf dieser Seite stellen wir eine Auswahl an Infomaterial zu unserem Gerichtsverfahren mit dem Otto Versand zu Verfügung. Bei weiteren Fragen zu dem Verfahren oder direkten Presseanfragen melden Sie sich gerne unter info@ottosburger.com.

 
 

Otto’s Burger gewinnt Prozess gegen OTTO Versandhandel

Aufatmen: Otto’s Burger hat den Prozess ohne Widerruf des hanseatischen Großunternehmens endgültig gewonnen. Über zwei Jahren befand sich Otto’s Burger in einer markenrechtlichen Streitigkeit, bei der der OTTO Versandhandel das Hamburger Restaurant Otto’s Burger wegen einer behaupteten Markenrechtsverletzung zur Namensänderung zwingen wollte.

 

Hamburg, August 2018. Das Warten hat ein Ende: Am 10. Juli 2018 verkündete das Landesgericht Hamburg den Prozesssieg für Otto’s Burger. Bis Mitte August 2018 hatte OTTO die Möglichkeit, im Fall der angeblichen Markenrechtsverletzung in Widerrufung zu gehen. Die Frist ist verjährt und die Erleichterung groß. Auch wenn Daniel MacGowan und sein Team zuversichtlich waren, so brachte doch erst der August absolute Gewissheit. „Wir haben fest daran geglaubt, dass der Prozess wirklich gut für uns ausgeht. Als dann die Frist für eine amtstrechtliche Widerrufung vorbei war, fiel uns das letzte Steinchen vom Herzen. Wir sind unfassbar glücklich und dankbar, dass Otto’s Burger auch weiterhin Otto’s Burger heißen wird!“, so Gründer und Geschäftsführer Daniel MacGowan.

 

Im Herbst 2015 ging eine Abmahnung des OTTO-Versands bei Daniel MacGowan und seinen Mitgründern ein. Sie sollten ihr Unternehmen umbenennen und den Bestandteil „Otto’s“ streichen sowie auf Basis dessen Schadensersatz mit einem Streitwert von 750.000 Euro zahlen. In Deutschland gibt es über 100 Unternehmen, die „OTTO“ heißen. Diese „OTTOs“ gibt es in allen nur erdenklichen Branchen. Und eben Otto’s Burger.

 

Der Prozessverlauf war geprägt von einer stetigen Einschüchterungstaktik, die manch andere Jungunternehmer*innen vielleicht gleich zur Aufgabe gebracht hätten. „Es ist nicht so, dass Otto sich bemüht hat, mit uns eine Lösung zu finden. Im Gegenteil: Über ein Jahr lang haben wir den Otto-Versand immer wieder um ein Gespräch gebeten, um uns gemeinsam an einen Tisch zu setzen und die Lösungsmöglichkeiten offen zu diskutieren. Der Otto-Versand hat es nicht nur schlicht abgelehnt, sich mit uns zu treffen und zu sprechen, sondern hat es vorgezogen, nur über seine Anwälte*innen mit unseren Anwälten zu kommunizieren. Wir haben viele Male um persönliche Gespräche gebeten, was uns aber jedes Mal ausgeschlagen wurde“, bestätigt Daniel MacGowan.

 

Otto’s Burger erhielt während der Prozessphase nicht nur von Gästen und Fans in Social Media viel stärkenden und aufbauenden Zuspruch, sondern auch direkt von hanseatischen Gastronomen.  

 

„Unser Erfolg zeigt, dass es sich lohnt, weiter an das Gute und die Gerechtigkeit zu glauben. Ich finde, unser Urteil ist ein Signal an die Rechtsabteilungen von Großkonzernen und ebenso ein Zeichen für Jungunternehmer*innen, den Mut und ihre Ideale nicht zu verlieren!“, bekräftigt Daniel MacGowan und fügt hinzu: „Es ist uns darüber aus menschlicher Sicht ebenso wichtig, dass alle Mitarbeiter*innen des OTTO Konzerns wissen, dass sie jederzeit unsere herzlich willkommenen Gäste sind.“  

 

 

Das Urteil

WIR HABEN IM NAMENSRECHTSSTREIT VOR GERICHT GEGEN DEN OTTO VERSAND GEWONNEN. 

Wir können es immer noch kaum fassen. Natürlich waren wir optimistisch und zuversichtlich, mussten wir ja auch sein. Dennoch ist es eine riesige Erleichterung für uns das Urteil schwarz auf weiß vor uns zu haben. Das Gericht hat entschieden, es gibt keine Verwechslungsgefahr zwischen dem Versandhaus OTTO und Otto's Burger. Weder kommt beim Essen eines leckeren Burger jemand auf die Idee wir würden zum OTTO Versand gehören, noch profitieren wir in irgendeiner Art von ihrem "guten Namen" oder machen uns diesen zum Vorteil. Das Gerichtsurteil könnt ihr HIER einsehen. 

Das Statement unseres Gründers, Daniel MacGowan:

Unser Erfolg vor Gericht zeigt, dass es sich lohnt, auch bei einer derartigen Einschüchterungstaktik weiter an das Gute und die Gerechtigkeit zu glauben. Wir haben seit drei Jahren vergeblich versucht, das "Problem" außergerichtlich mit dem Otto Versand zu lösen. Das wurde jedoch immer abgelehnt! Ich finde, unser Urteil ist ein Signal an die Rechtsabteilungen von Großkonzernen und ebenso ein Zeichen für Jungunternehmer, den Mut und ihre Ideale nicht zu verlieren.

 

 

Otto vs. Otto’s Burger

ein Statement von Daniel MacGowan, Gründer der Otto’s Burger GmbH (vor dem Urteil)

 

Hamburg, den 15. Juni. Am 05. Juni startete der Prozess Otto Versandhandel gegen Otto’s Burger in Hamburg, nachdem er auf Antrag von Otto’s Burger von München in die Hansestadt verlegt wurde. Die markenrechtliche Streitigkeit zieht sich nun bereits über zwei Jahre hin – und findet zeitnah in Hamburg ein positives Ende!? Das ist ungewiss. Gewiss ist jedoch, dass Daniel MacGowan und sein Team weiterhin klar Position beziehen. Der Gründer des jungen Unternehmen nimmt nun Stellung zu einem aktuellen Presseschreiben des Otto-Konzerns.

Daniel MacGowan: „Ich möchte heute gerne unsere Sichtweise zu den Hintergründen des Namensrechtsstreits näher erläutern. Insbesondere beziehe ich mich dabei auf ein kürzlich veröffentlichtes Presseschreiben des Otto Versandhandels. In den vergangenen Tagen wurde in den Medien viel über den Rechtsstreit zwischen dem Otto-Versand und uns berichtet. Hierbei wurde zumeist der Pressesprecher des Otto-Versands, Herr Frank Surholt, zitiert, der die Position seines Unternehmens dargestellt hat.

Wir wollen das aktuelle Presseschreiben und die darin getroffenen Aussagen zum Anlass nehmen, unsere Sichtweise in Bezug auf die beschriebenen Dinge darzustellen, die von der des Otto-Versands in einigen, sehr wesentlichen Punkten abweicht. Wir werden dabei die Kernaussagen des Otto-Versands aus dem Presseschreiben aufnehmen und erwidern hierauf wie folgt:

Der Otto-Versand erklärt, Anlass der Streitigkeit sei eine Markenanmeldung für die Marke „Otto’s Burger“ für Bekleidungsstücke gewesen, wodurch der Otto-Versand sein Kerngeschäft berührt sah.

Das stimmt zwar, wir haben initial auch eine Marke für Bekleidungsstücke angemeldet, da wir – abgesehen vom Kerngeschäft der Gastronomie – ein paar wenige Merchandiseartikel wie T-Shirts und Pullover mit dem Logo von Otto`s Burger vertreiben wollten. Dass dies gar nicht nötig gewesen wäre, da es nie als unser Hauptgeschäft, sondern stets nur als Merchandise geplant war, haben wir erst hinterher erfahren. Nichtsdestotrotz haben wir aber die Markenanmeldung für Bekleidungsstücke innerhalb kürzester Zeit fallen lassen. Wir beanspruchen keinen Schutz für die Marke „Otto’s Burger“ in Sachen Bekleidung. Nachdem wir das erklärt hatten, geht der Streit im Grunde seit mittlerweile über zwei Jahren nur noch darum, dass der Otto-Versand uns unser Kerngeschäft untersagen will, also Burger-Restaurants unter der Bezeichnung „Otto’s Burger“ zu betreiben. Auch in der Klage, die vor dem Landgericht Hamburg anhängig ist, geht es ausschließlich um unsere Burger-Restaurants, nicht um Bekleidungsstücke.

Der Otto-Versand erklärt, die Klage sei das letzte Mittel gewesen, nachdem alle anderen Mittel, Angebote und Bemühungen ausgeschöpft worden seien.

Aus unserer Sicht ist das exakte Gegenteil der Fall. Das ursprüngliche Angebot des Otto-Versands war, dass wir (gegen eine Lizenzzahlung) weiter „Otto’s Burger“ heißen dürfen. Dem wollten wir zustimmen, zumal die Lizenzgebühren für einen guten Zweck gespendet werden sollten. Als wir klarstellten, dass wir ein Unternehmen seien, das die Absicht hat, zu wachsen, wurde das Angebot zurückgezogen. Die Zustimmung des Otto-Versands zur Zahlung von Lizenzgebühren hätte bedeutet, dass ein Wachstum unseres Unternehmens von der Erlaubnis des Otto-Versands abhängig gewesen wäre. Der Versandriese hätte somit unser Unternehmen kontrollieren können. Diese Klausel wollten und konnten wir natürlich nicht akzeptieren, da jedes Unternehmen ja zumindest die Möglichkeit haben will, zu wachsen. Anschließend bestand das „Angebot“ des Otto-Versands immer nur noch darin, dass wir unseren Namen aufgeben sollten und der Otto-Versand als „Gegenleistung“ auf Schadensersatzansprüche verzichten würde, die ihm unserer Auffassung nach ohnehin nicht zustehen.

Es ist auch nicht so, dass Otto sich bemüht hat, mit uns eine Lösung zu finden. Im Gegenteil: Über ein Jahr lang haben wir den Otto-Versand immer wieder um ein Gespräch gebeten, um uns gemeinsam an einen Tisch zu setzen und die Lösungsmöglichkeiten offen zu diskutieren. Der Otto-Versand hat es nicht nur schlicht abgelehnt, sich mit uns zu treffen und zu sprechen, sondern hat es vorgezogen, nur über seine Anwälte*innen mit unseren Anwälten zu kommunizieren. Wir haben viele Male um persönliche Gespräche gebeten, was uns aber jedes Mal ausgeschlagen wurde.

Für uns sehen friedliche und unkomplizierte Lösungsbemühungen anders aus – und wir finden es nicht richtig, dass es so dargestellt wird, als ob es ein derartiges Verhalten des Otto-Versandes in unsere Richtung gegeben hätte. Uns hätte viel an einer friedlichen und nicht-öffentlichen Lösung gelegen.  

Grundsätzlich begrüßen und respektieren wir alle Unternehmen, die hier in Hamburg einen Beitrag zur Wirtschaft leisten und wichtige Arbeitsplätze schaffen. Dazu gehört der Otto Konzern in vorderster Front!  Zeitgleich wünschen wir uns aber auch, dass uns dieser Respekt ebenso entgegengebracht wird.

Mir ist wichtig zu sagen, dass es in keinem Fall in unserem Interesse ist, dass sich Otto-Mitarbeiter*innen in unseren Restaurants nicht mehr willkommen fühlen. Wir wissen, dass die rund 4.500 Mitarbeiter*innen nichts damit zu tun haben und solche Konflikte in den Elfenbeintürmen der Anwälte*innen durchgefochten werden. Jeder und Jede ist immer herzlichst eingeladen, auf einen Burger und Pommes bei uns einzukehren! Und unsere Mitarbeiter dürfen natürlich weiter beim Otto-Versand einkaufen.

Ein maßgeblicher Kommentar zum Abschluss: Der Otto-Versand erklärt, er müsse seine Marke konsequent verteidigen, wenn sie von der Benutzung durch Dritte Kenntnis erlangen.

Diese Behauptung ist eines der größten Mysterien für uns. Wir hatten dem Otto-Versand bereits im September 2016 über 40 andere Unternehmen in Deutschland aufgezeigt, die ebenfalls „Otto“ in ihrem Firmennamen tragen. Im Rahmen des Klageverfahrens haben wir dann weiter recherchiert und  inzwischen rund 120 verschiedene Unternehmen, die sich im Grunde nur „Otto“ nennen – aus allen nur erdenklichen Branchen ausfindig gemacht. Den Schriftsatz, in dem unser Anwalt diese vielen „Otto“-Unternehmen aufgezählt hat, ist hier einsehbar. Darunter sind auch sehr bekannte Unternehmen, wie z.B. die „OTTO Entsorgungssysteme“ oder der Versandhandel für Fleischprodukte „OTTO Gourmet“.

Wir haben immer wieder die Frage gestellt, warum all diese Unternehmen sich „OTTO“ nennen dürfen, obwohl sie doch in einigen Fällen sehr viel näher am Geschäftsbereich des Otto-Versands liegen, wie z.B. ein Fleisch-Versandhandel. Hierauf hat der Otto-Versand stets nur erwidert, dass diese Unternehmen dies jeweils dürfen, da ihre Gründer, Gesellschafter, Inhaber oder Geschäftsführer mit Vor- oder mit Nachnamen „Otto“ heißen. Obwohl diese Behauptung seitens des Otto-Versands nicht nachgewiesen wurde, und obwohl wir in einer Vielzahl von Fällen sogar selbst nachgewiesen haben, dass das nicht stimmt, wurde unseres Wissens bis heute keines dieser 120 anderen Otto-Unternehmen vom Otto-Versand angegriffen – nur wir. Warum sich der Otto-Versand ausgerechnet uns ausgesucht hat, obwohl wir mit dem Versandhandelsgeschäft wirklich überhaupt nichts zu tun haben und auch nie zu tun haben wollten, ist uns bis heute unerklärlich.“

Danke für Ihre Zeit!

Herzlichst, Daniel MacGowan